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   BFH, 11.12.2015 - VI B 53/15   

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https://dejure.org/2015,43913
BFH, 11.12.2015 - VI B 53/15 (https://dejure.org/2015,43913)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2015 - VI B 53/15 (https://dejure.org/2015,43913)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - VI B 53/15 (https://dejure.org/2015,43913)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens - Wahrung der Prozessfürsorgepflicht

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 104 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1
    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens - Wahrung der Prozessfürsorgepflicht

  • Bundesfinanzhof

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens - Wahrung der Prozessfürsorgepflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 104 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens - Wahrung der Prozessfürsorgepflicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens - Wahrung der Prozessfürsorgepflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 96 Abs. 2
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 FGO; Anspruch auf rechtliches Gehör und Prozessvorsorgepflicht; Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozessfürsorgepflicht des Finanzgerichts

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 11.12.2015 - VI B 53/15
    Soweit die Klägerin aus dem BFH-Urteil vom 28. Februar 1978 VII R 92/74 (BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390) und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. März 1997  2 BvR 842/96 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1997, 769) entscheidungserhebliche Rechtssätze herausgestellt hat, ist zu berücksichtigen, dass der Rechtssatz, den sie dem Urteil des FG entnommen und den Rechtssätzen der angeblichen Divergenzentscheidungen gegenübergestellt hat, für die Entscheidung des FG nicht tragend (entscheidungserheblich) war.

    Denn in den Fällen, über die in dem BFH-Urteil in BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390 und in dem BVerfG-Beschluss in HFR 1997, 769 zu entscheiden war, stand fest, dass das fragliche Schriftstück bei der aktenführenden Stelle (jeweils einem Gericht) eingegangen war, es aber durch Versagen organisatorischer Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluss hatte, nicht zu den Akten genommen wurde.

  • BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74

    Vermerk - Handzeichen - Frist - Rechtsmittelbelehrung - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BFH, 11.12.2015 - VI B 53/15
    Soweit die Klägerin aus dem BFH-Urteil vom 28. Februar 1978 VII R 92/74 (BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390) und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. März 1997  2 BvR 842/96 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1997, 769) entscheidungserhebliche Rechtssätze herausgestellt hat, ist zu berücksichtigen, dass der Rechtssatz, den sie dem Urteil des FG entnommen und den Rechtssätzen der angeblichen Divergenzentscheidungen gegenübergestellt hat, für die Entscheidung des FG nicht tragend (entscheidungserheblich) war.

    Denn in den Fällen, über die in dem BFH-Urteil in BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390 und in dem BVerfG-Beschluss in HFR 1997, 769 zu entscheiden war, stand fest, dass das fragliche Schriftstück bei der aktenführenden Stelle (jeweils einem Gericht) eingegangen war, es aber durch Versagen organisatorischer Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluss hatte, nicht zu den Akten genommen wurde.

  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 11.12.2015 - VI B 53/15
    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (BFH-Beschluss vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BFH, 11.12.2015 - VI B 53/15
    Nicht erforderlich ist dabei, dass der abstrakte Rechtssatz nach Art eines Leitsatzes in den Gründen des angefochtenen Urteils formuliert ist; er kann sich auch aus scheinbar nur fallbezogenen Rechtsausführungen ergeben (BFH-Beschlüsse vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, und vom 2. Juni 2014 III B 153/13, BFH/NV 2014, 1377).
  • BFH, 12.10.2011 - III B 56/11

    Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren

    Auszug aus BFH, 11.12.2015 - VI B 53/15
    Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Oktober 2011 III B 56/11, BFH/NV 2012, 178).
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 12/98

    Gesonderte Feststellung des Verlustabzugs

    Auszug aus BFH, 11.12.2015 - VI B 53/15
    Damit kam es nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG, von der bei der Beantwortung der Frage, ob das FG einen Verfahrensfehler begangen hat, auszugehen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 12/98, BFHE 189, 148, BStBl II 1999, 731; BFH-Beschlüsse vom 1. September 2005 VI B 30/05, BFH/NV 2005, 2046, und vom 8. Oktober 2004 IV B 202/02, BFH/NV 2005, 367), auf das Schreiben des FA vom 19. Juni 2000 nicht an.
  • BFH, 08.05.2014 - X B 105/13

    Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft; notwendige

    Auszug aus BFH, 11.12.2015 - VI B 53/15
    Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat (BFH-Beschluss vom 08. Mai 2014 X B 105/13, BFH/NV 2014, 1213).
  • BFH, 02.06.2014 - III B 153/13

    Zufluss von Vergütungen bei einem beherrschenden Gesellschafter einer

    Auszug aus BFH, 11.12.2015 - VI B 53/15
    Nicht erforderlich ist dabei, dass der abstrakte Rechtssatz nach Art eines Leitsatzes in den Gründen des angefochtenen Urteils formuliert ist; er kann sich auch aus scheinbar nur fallbezogenen Rechtsausführungen ergeben (BFH-Beschlüsse vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, und vom 2. Juni 2014 III B 153/13, BFH/NV 2014, 1377).
  • BFH, 12.12.2013 - III B 55/12

    Zur hinreichenden Deutlichkeit divergierender Rechtssätze - Darlegung der

    Auszug aus BFH, 11.12.2015 - VI B 53/15
    Die voneinander abweichenden Rechtssätze müssen sich aus dem angefochtenen Urteil des FG und der Divergenzentscheidung mit hinreichender Deutlichkeit ergeben (BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2013 III B 55/12, BFH/NV 2014, 575, m.w.N.).
  • BFH, 11.03.2013 - I B 95/12

    Rüge des Verstoßes gegen die Gewährung eines fairen Verfahrens

    Auszug aus BFH, 11.12.2015 - VI B 53/15
    Die Prozessfürsorgepflicht des § 76 Abs. 2 FGO dient in erster Linie der Gewährleistung eines fairen Verfahrens, der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BFH-Beschluss vom 11. März 2013 I B 95/12, BFH/NV 2013, 1425).
  • BFH, 08.10.2004 - IV B 202/02

    Richterliche Hinweispflicht

  • BFH, 01.09.2005 - VI B 30/05

    Nettolohnvereinbarung; Beweiserhebung

  • BFH, 12.01.2024 - VI B 37/23

    Zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

    Nicht erforderlich ist, dass der abstrakte Rechtssatz nach Art eines Leitsatzes in den Gründen des angefochtenen Urteils formuliert ist; er kann sich auch aus scheinbar nur fallbezogenen Rechtsausführungen ergeben (BFH-Beschluss vom 23.04.1992 - VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671 und Senatsbeschluss vom 11.12.2015 - VI B 53/15, Rz 3).
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